EKR: Schweiz darf kein Empfangsort für rechtsextreme Gruppen sein!
Extremistische Gruppen, die zu Hass aufrufen und rassendiskriminierende Gesinnungen verbreiten, sind in der Schweiz nicht erwünscht. Die Schweiz darf kein Empfangsort für solche Gruppierungen sein. Am vergangenen 15. Oktober gab es ein Konzert in Unterwasser (SG) mit rund 5000 Besuchern. Das Konzert war von verschiedenen Bewegungen organisiert worden, deren Aktionen und Existenz im Rassenhass begründet sind. Obschon die Rassismusprävention nicht die Vorzensur beinhaltet, erachtet es die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) als zentral, dass die Schweizer Behörden aller Ebenen die erforderlichen Kontrollen, welche an die Erteilung einer Bewilligung im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens geknüpft sind, durchführen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Behörden in der Lage sind, die Einhaltung der Rassismusstrafnorm an öffentlichen Veranstaltungen zu überprüfen, oder allenfalls die nötigen Massnahmen ergreifen, um jeglichen Gesetzesverstoss der Justiz melden zu können.
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