Kanton Bern: Aufmerksamkeit auf der Strasse kann Leben retten

Ablenkung und Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr gehören mitunter zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Kanton Bern. Wer im Strassenverkehr abgelenkt ist, gefährdet sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit, hat die Kantonspolizei Bern deshalb an zwei Tagen im Februar 2017 gezielte Verkehrskontrollen im Bereich von Fussgängerstreifen durchgeführt.

Ablenkung und Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr gehören zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle auf den Strassen des Kantons Bern. Dies gilt insbesondere auch für die Ablenkung infolge Bedienung eines Mobiltelefons – unabhängig davon, ob dies zum Schreiben von Nachrichten, Telefonieren oder Spielen ist. Die Kantonspolizei Bern macht darauf aufmerksam, dass wer im Strassenverkehr unterwegs und abgelenkt ist, einerseits sich selbst und andererseits auch die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Nicht zuletzt im Bereich von Fussgängerstreifen kann Aufmerksamkeit im Strassenverkehr – sowohl von Fahrzeuglenkenden wie auch Fussgängern – unter Umständen Leben retten.

Nach mehreren schweren Unfällen in den vergangenen Wochen und mit Blick auf die Verkehrssicherheit hat die Kantonspolizei Bern am 16. und 23. Februar 2017 im ganzen Kanton gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei wurden im Bereich von Fussgängerstreifen mehr als zehntausend Fahrzeuge und Fussgänger kontrolliert. Rund jeder zehnte Verkehrsteilnehmer musste dabei entweder wegen Fehlverhaltens ermahnt oder auf Grund von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz geahndet werden.

Insgesamt musste die Kantonspolizei mehr als 300 Ordnungsbussen ausstellen. Gebüsst wurden etwa 36 Fahrzeuglenkende wegen Missachtens des Vortritts am Fussgängerstreifen. 117 Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert hatten. Überdies wurden weitere 63 Personen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt. 50 von ihnen hatten während der Fahrt eine verkehrsgefährdende Verrichtung vorgenommen – also etwa mit dem Mobiltelefon Textnachrichten geschrieben.

An Fussgänger stellte die Kantonspolizei insgesamt 46 Ordnungsbussen wegen Nichtbenutzen des Fussgängerstreifens aus. Zudem wurden mehrere Personen ermahnt, weil sie die Strasse unvorsichtig betreten hatten.

 

Quelle: Kapo Bern
Artikelbild: Symbolbild © Denis Linine – shutterstock.com

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