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Kanton AG: Warnung vor „Gucklöchern“ – Klarer Durchblick – klare Sicht!

Sogenannte „Gucklöcher“ – wie man sie jetzt leider wieder sieht – reichen nicht aus. Wer so fährt, gefährdet sich und andere im Strassenverkehr und macht sich zudem strafbar.

Die Kantonspolizei gibt Ratschläge dazu.

In der kalten Jahreszeit bedarf es vielfach eines besonderen Aufwandes, die Autoscheiben von Eis zu befreien. Der richtige Durchblick und somit die klare Sicht ist die Voraussetzung für eine sichere und unfallfreie Fahrweise.



Sogenannte „Gucklöcher“, wie man sie leider wieder sieht, reichen nicht aus, denn:

Bei ungenügender Sicht ist die Gefahr eines Unfalles sehr gross. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass die das Fahrzeug lenkende Person für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist und sagt, dass sich die Person bei Nichtbefolgen der Vorschrift strafbar macht.

Die Kantonspolizei rät darum folgendes:

  • Vereiste Scheiben mit geeignetem Gegenstand sauber reinigen, allenfalls unter Mithilfe von Enteisungsmittel.
  • Das Auftauen mit heissem Wasser unterlassen, da Scheiben bersten können.
  • Genügend Zeit für die Reinigung der Scheiben vor der Wegfahrt einräumen. Berücksichtigen, dass je nach Luftfeuchtigkeit die Scheiben kurz nach der Wegfahrt nochmals beschlagen werden können.
  • Ausreichend frostsichere Flüssigkeit in die Scheibenwaschanlage einfüllen.
  • Auf guten Zustand der Scheibenwischblätter achten.
  • Wenn all die Ratschläge befolgt werden, ist klar Sicht garantiert.

Die Kantonspolizei wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

 

Quelle: Kapo Aargau
Bildquelle: Kapo Aargau

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