Fleisch umgepackt und falsch etikettiert: Vier Strafbefehle, zwei Einstellungen

Die Staatsanwaltschaft Baden hat vier Beschuldigte, die zwischen 2011 und 2015 in der Manor-Filiale in Baden Fleisch umgepackt und falsch etikettiert hatten, unter anderem wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.

Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Beschuldigten zwischen August 2011 und Juni 2015 in der Fleischabteilung in mindestens 3920 Fällen Fleisch aus der Originalverpackung genommen hatten und entweder neu verpackt und neu etikettiert oder mit neuer Etikette für den Offenverkauf versehen hatten. Dadurch wurden die Verkaufs- und Verbrauchsfristen auf den Etiketten verlängert und damit falsch angegeben. Die Staatsanwaltschaft Baden wirft den vier Beschuldigten vor, dass ihnen bewusst war, durch ihr Verhalten die Kunden zu täuschen und sie zu veranlassen, Fleisch zu kaufen, das sie sonst nicht, respektive nicht zum vollen Preis gekauft hätten.

Ausgehend vom Preis von CHF 12.00 für das günstigste Fleisch beläuft sich der Deliktsbetrag auf mindestens CHF 6500.00. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Beschuldigten nicht in der Absicht gehandelt hatten, sich selber zu bereichern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen jedoch vor, zumindest in Kauf genommen zu haben, dass sie dem Unternehmen einen finanziellen Vorteil verschafften, auf die es kein Recht hatte.

Eigenmächtig gehandelt

Die Staatsanwaltschaft Baden hat sie je nach Tatbeitrag per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen zwischen 90 und 180 Tagessätzen sowie zu Bussen zwischen CHF 600.00 und CHF 2’500.00 verurteilt. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Gegen zwei weitere Beschuldigte wurde das Verfahren eingestellt: Im einen Fall ergaben sich gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen und die Aussagen von Zeugen und Mitbeschuldigten keine Anhaltspunkte, dass dieser in die Machenschaften der anderen Mitarbeitenden involviert war oder überhaupt davon gewusst hatte. Die vier Mitarbeiten- den der Metzgerei hatten eigenmächtig gehandelt. Der zweite Beschuldigte, gegen den die Staatsanwaltschaft Baden das Verfahren eingestellt hat, war im Verlaufe der Strafuntersuchung von den beschuldigten Mitarbeitenden belastet worden; es konnten jedoch keine objektiven Anhaltspunkte für seine Beteiligung gefunden werden.

Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Aargau
Artikelbild: Symbolbild © bioraven – shutterstock.com

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