Zwei Täter mittels Strafbefehl verurteilt & Anklageerhebung gegen eine Person

Anlässlich der Grossrats- und Staatsratswahlen im März 2017 haben die Gemeinden Brig- Glis, Naters und Visp Unregelmässigkeiten festgestellt und dementsprechend Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis eingereicht.

Im durchgeführten Untersuchungsverfahren konnte nach aufwendigen Ermittlungen die Täterschaft ausfindig gemacht werden.

Insgesamt waren drei Personen an der Wahlfälschung beteiligt, wobei zwei Personen einen untergeordneten Tatbeitrag geleistet haben. Zwei der Täter wurden mit Strafbefehl wegen Gehilfenschaft zur Wahl- und Urkundenfälschung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Strafbefehle sind in Rechtskraft erwachsen.

Gegen den Haupttäter wurde vor dem Bezirksgericht Brig Anklage erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft VS
Artikelbild: Symbolbild © N.Vector Design – shutterstock.com

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