Kanton St.Gallen: 13 Verkehrsteilnehmende in fahrunfähigem Zustand angehalten
Zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (01.07.2018) hat die Kantonspolizei St.Gallen 13 Verkehrsteilnehmende in fahrunfähigem Zustand angehalten.
Acht Personen mussten ihren Führerausweis abgeben und drei Ausländern wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Einem Verkehrsteilnehmer wurde ein temporäres Fahrverbot auferlegt. Zwei Personen haben dabei auch einen Unfall verursacht.
Freitag, ca. 20 Uhr – Altstätten, Stoosstrasse:
22-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft wegen Verdacht auf Konsum von Marihuana. Blut- und Urinprobe von Staatsanwaltschaft angeordnet und Führerausweis auf Probe abgenommen. Zudem ein verbotenes Spickmesser im Auto aufgefunden.
Freitag, ca. 21 Uhr – Altstätten, Marktgasse:
41-jähriger Motorradfahrer in alkoholisiertem Zustand angehalten. Weiterfahrt für fünf Stunden untersagt.
Freitag, ca. 22:50 Uhr – Heerbrugg, Auerstrasse:
58-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand angehalten. Österreichischer Führerausweis für die Schweiz aberkannt. Der Mann musste ein Bussen- und Kostendepositum hinterlegen.
Samstag, ca. 5:30 Uhr – Vilters, Autobahn A13, Verzweigung Sarganserland
46-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand angehalten. Führerausweis abgenommen.
Samstag, ca. 6 Uhr – Vilters, Autobahn A13, Verzweigung Sarganserland
38-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft wegen Verdacht auf Konsum von Marihuana. Blut- und Urinprobe von Staatsanwaltschaft angeordnet und Führerausweis abgenommen.
Samstag, ca. 6:30 Uhr – Vilters, Autobahn A13, Verzweigung Sarganserland
35-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft wegen Verdacht auf Konsum von Marihuana. Blut- und Urinprobe von Staatsanwaltschaft angeordnet. Deutscher Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Samstag, ca. 14:50 Uhr – Zuzwil, Unterdorfstrasse
49-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand angehalten. Führerausweis abgenommen.
Samstag, kurz vor 16 Uhr – Sennwald, Unterstein
Ein 64-jähriger Mann ist mit seinem Traktor und angehängtem Anhänger von der Fahrbahn abgekommen und der Traktor ist dabei mit zwei Metallpfosten und einem parkierten Auto zusammengestossen. Dies nachdem der 64-Jährige gemäss eigenen Angaben wegen eines entgegenkommenden Autos erschrocken und ausgewichen ist. Die Atemalkoholprobe beim Traktorfahrer fiel positiv aus. Sein Österreichischer Führerausweis wurde ihm aberkannt und er musste ein Bussen- und Kostendepositum hinterlegen. Es entstand Sachschaden in der Höhe von rund 7’000 Franken.
Samstag, ca. 22:20 Uhr – Bad Ragaz, Maienfelderstrasse
36-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft wegen Verdacht auf Konsum von Marihuana. Marihuana im Auto sichergestellt. Blut- und Urinprobe von Staatsanwaltschaft angeordnet und Führerausweis abgenommen. Ca. eine Stunde später wurde der 36-Jährige anlässlich einer Verkehrskontrolle erneut fahrend festgestellt. Er wendete vor der Kontrollstelle und konnte auf dem Gebiet des Kantons Graubünden angehalten werden. Die Bearbeitung des zweiten Falles wurde durch die Kantonspolizei Graubünden übernommen. Beim Warten auf die Bündner Kollegen hat die St.Galler Polizeipatrouille zudem gleich zwei weitere fahrunfähige Verkehrsteilnehmer angehalten und der Kantonspolizei Graubünden übergeben.
Sonntag, ca. 1:20 Uhr – Eschenbach, Schmerikonerstrasse
48-jähriger Autofahrer in alkoholisiertem Zustand angehalten. Blut- und Urinprobe durch Staatsanwaltschaft angeordnet und Führerausweis abgenommen.
Sonntag, ca. 1:15 Uhr – Altstätten, Breite
Das Auto eines 50-jährigen Autofahrers ist beim rückwärts Ausparkieren gegen ein parkiertes Auto geprallt. Danach entfernte sich der Mann mit seinem Auto von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Er konnte später schlafend vor seinem Wohnort angetroffen werden. Ein Atemlufttest fiel mit über 1.1 mg/l positiv aus. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blut- und Urinprobe an und der Führerausweis wurde dem Mann abgenommen. Durch den Unfall entstand Sachschaden von mehreren hundert Franken.
Sonntag, ca. 1:50 Uhr – Heerbrugg, Feldstrasse
Bei 27-jähriger Frau anlässlich eines anderen Einsatzes festgestellt, dass sie zuvor in alkoholisiertem Zustand mit ihrem Auto gefahren ist. Die Atemalkoholprobe fiel positiv aus. Aufgrund der nachträglichen Feststellung wurde ihr der Führerausweis belassen.
Sonntag, ca. 2:30 Uhr – Oberbüren, Westumfahrung
33-jährige Autofahrerin in alkoholisiertem Zustand angehalten. Führerausweis abgenommen.
Sämtliche angehaltenen Verkehrsteilnehmer/innen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Das Strassenverkehrsamt des Kantons St.Gallen wird ebenfalls in Kenntnis gesetzt und entscheidet dann über die Dauer des Ausweisentzugs.
Erklärung zu den polizeilichen Massnahmen:
Werden Verkehrsteilnehmende durch die Polizei zur Kontrolle angehalten, wird durch die Polizistinnen und Polizisten ihre Fahrfähigkeit überprüft. Unsere Mitarbeitenden sind darauf geschult, die Fahrfähigkeit anhand diverser Kriterien zu überprüfen und müssen dafür keine Hilfsmittel wie Drogenschnelltests oder Alkoholtests mehr anwenden. Auf Verfügung der Staatsanwaltschaft wird dann aufgrund dieser Feststellungen eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wird durch die Polizei auf der Stelle abgenommen.
Es kann nun aber sein, dass eine Person zwar den Anschein macht, als dass sie fahrfähig ist, trotzdem aber nach Alkohol oder anderen Stoffen riecht. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass gewisse Personen Alkohol und andere berauschende Stoffe besser vertragen als andere. In diesem Fall wird trotzdem ein Atemalkoholtest durchgeführt.
Fällt ein Atemalkoholtest positiv aus, wird mit den Verkehrsteilnehmenden eine sogenannte «Beweissichere Atemalkoholprobe» durchgeführt. Dazu werden seit dem 1. Oktober 2016 spezielle Messgeräte eingesetzt. Anerkennen die Verkehrsteilnehmenden den Wert dieser Probe, so muss keine Blutprobe mehr angeordnet werden und der Wert der Probe ist vor Gericht verwertbar. Funktioniert die Probe jedoch nicht (z.B. wegen mangelndem Atemvolumen des Probanden oder bei verweigerter Kooperation), dann kann auf Verfügung der Staatsanwaltschaft eine Blut- und Urinprobe angeordnet werden.
Der Führerausweis wird ab einer Atemalkoholkonzentration von 0.4 mg/l auf der Stelle abgenommen. Wer eine Atemalkoholkonzentration zwischen 0.25mg/l und 0.39mg/l aufweist, wird mit einem Fahrverbot belegt, muss aber damit rechnen, dass das Strassenverkehrsamt den Ausweis nachträglich entzieht.
Besitzern von ausländischen Führerausweisen wird dieser nur für die Schweiz aberkannt. Die Personen behalten ihren Ausweis, dürfen aber in der Schweiz kein Motorfahrzeug mehr lenken. Die für Führerausweise zuständige Behörde im Ausland entscheidet dann über einen möglichen Ausweisentzug. Zudem müssen Personen mit Wohnsitz im Ausland die zu erwartenden Kosten für die Busse und das Strafverfahren als sogenanntes «Bussen- und Kostendepositum» hinterlegen.
Quelle: Kapo SG
Bilderquelle: Kapo SG