Kanton St.Gallen: Fahrunfähig unterwegs

In der Nacht von Freitag auf Samstag (09.02.2019), hat die Kantonspolizei St.Gallen drei fahrunfähige Männer angehalten.

Es blieb jedoch nicht nur bei der Fahrunfähigkeit.

Am Freitagabend, kurz vor 19 Uhr, erhielt die Kantonspolizei St.Gallen die Meldung von einem Auto mit auffälliger Fahrweise von St.Gallen Richtung St.Margrethen. Eine Polizeipatrouille konnte das Auto antreffen und versuchte es mittels Leuchtmatrix «Bitte folgen» von der Autobahn zu leiten, um es anschliessend anzuhalten. Sowohl beim Rastplatz Sulzberg als auch bei der Ausfahrt Rheineck ignorierte der Autofahrer diese Weisung. Erst beim dritten Versuch konnte der Autofahrer zum Folgen und Anhalten bewegt werden. Der 38-jährige Mann wurde als Fahrunfähig eingestuft.

Am Samstag, kurz nach 2:15 Uhr, hat eine Polizeipatrouille in Lüchingen einen Roller angehalten. Der 17-jährige Fahrer war zwar im Besitz eines Lernfahrausweises, sein Sozius aber nicht im Besitz der erforderlichen Führerausweiskategorie. Der 17-Jährige hätte seinen Kollegen somit nicht mitnehmen dürfen. Zudem wurde er von den Polizisten als fahrunfähig eingestuft und bei beiden Personen kamen Kleinmengen Marihuana zum Vorschein.

Am Samstag, kurz vor 4 Uhr, wurde die Kantonspolizei St.Gallen wegen eines abgestellten Autos auf der Autobahn zwischen Gossau und Uzwil alarmiert. Zum Glück war eine Polizeipatrouille in unmittelbarer Nähe und schnell vor Ort. Sie trafen auf einen 40-jährigen Mann, der sein Auto unbeleuchtet auf dem rechten Fahrstreifen abgestellt hatte und neben dem Auto auf der Fahrbahn stand. Auch dieser Mann wurde als fahrunfähig eingestuft.

Alle drei als fahrunfähig eingestuften Männer mussten auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben. Die Führerausweise wurden ihnen abgenommen und sie werden zur Anzeige gebracht.

 

Quelle: Kapo SG
Bildquelle: Kapo SG

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