Neuhausen am Rhf. SH: Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall

Am Montagvormittag (06.05.2019) ereignete sich in Neuhausen am Rheinfall eine Kollision zwischen zwei Fahrzeugen, wobei sich die unfallverursachende Person pflichtwidrig von der Unfallstelle entfernte.

Die Schaffhauser Polizei sucht Zeugen dieses Vorfalles und bittet die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise.

Unfallstelle

Um 11.30 Uhr am Montagvormittag (06.05.2019) parkierte eine 37-jährige Touristin ihren schwarzen Audi A3 in Neuhausen am Rheinfall auf dem Rheinfall-Parkplatz P3, auf dem ersten Parkplatz auf dem mittigen Parkstreifen. In der Zeitspanne zwischen 11.30 Uhr bis zur Rückkehr der Touristin um 16.00 Uhr, beschädigte eine unbekannte Person mit einem unbekannten Fahrzeug das korrekt abgestellte Auto der Touristin. Dabei ist erheblicher Sachschaden entstanden. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, hatte die unfallverursachende Person die Unfallstelle verlassen.

Personen, die Angaben zum Unfallhergang oder zum bislang unbekannten Fahrzeug bzw. zur fahrzeuglenkenden Person machen können, werden gebeten, sich bei der Schaffhauser Polizei, Telefon +41 52 624 24 24, zu melden. Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass bei einem Verkehrsunfall, bei welchem Sachschaden entstanden ist, der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen hat bzw. Namen und Adresse anzugeben hat. Ist dies nicht möglich, muss unverzüglich die Polizei verständigt werden.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei

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