Kanton St.Gallen: Sechs fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten
Am Mittwochabend (22.05.2019) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs fahrunfähige Verkehrsteilnehmende angehalten. In St.Gallenkappel verursachte eine 29-jährige Frau im fahrunfähigen Zustand einen Selbstunfall; sie musste ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Ein ausländischer Führerausweis wurde aberkannt. Vier Verkehrsteilnehmenden wurde die Weiterfahrt untersagt.
In St.Gallenkappel fuhr eine 29-jährige Frau mit ihrem Auto mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Rickenstrasse Richtung Neuhaus. Höhe Berg-Garage wendete sie das Auto und touchierte dabei ein korrekt parkiertes Auto. Die Frau wurde bei der Kontrolle durch Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft. Ihr wurde der Führerausweis sowie auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgenommen. An beiden Autos entstand Sachschaden von jeweils mehreren hundert Franken.
In Au SG wurde ein 32-jähriger Mann anlässlich einer Verkehrskontrolle angehalten. Er wurde durch die Polizisten als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte beim 32-Jährigen eine Blut- und Urinprobe. Sein ausländischer Führerausweis wurde ihm für die Schweiz aberkannt.
Anlässlich Verkehrskontrollen wurden weitere vier Verkehrsteilnehmende als fahrunfähig eingestuft.
Rorschacherberg: 62-jähriger Mofafahrer, fahrunfähiger Zustand, Weiterfahrt untersagt
Au SG: 25-jähriger Autofahrer, fahrunfähiger Zustand, Weiterfahrt untersagt
Tübach: 47-jähriger Lieferwagenfahrer, fahrunfähiger Zustand, Weiterfahrt untersagt
Trübbach: 68-jähriger Autofahrer, fahrunfähiger Zustand, Weiterfahrt untersagt
Quelle: Kapo SG
Bildquelle: Kapo SG