Sexualdelikte in Wetzikon und Wädenswil ZH: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 30. September 2024 beim Bezirksgericht Hinwil Anklage gegen einen Mann wegen mehrfacher qualifizierter Vergewaltigung und weiterer Delikte erhoben.
Ihm wird vorgeworfen, am 21. August 2022 und am 26. Februar 2023 zwei Sexualdelikte begangen zu haben.
Am 26. Februar 2023 wurde in Wädenswil eine Frau Opfer eines Sexualdeliktes (siehe Medienmitteilung vom 01.03.2023). Die sofort eingeleiteten Fahndungsmassnahmen führten gleichentags zur Festnahme eines 27-jährigen Rumänen. Nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft I sowie der Auswertung von DNA-Spuren muss davon ausgegangen werden, dass der Festgenommene sowohl das Sexualdelikt vom 21. August 2022 in Wetzikon (siehe Medienmitteilung vom 31.8.2022) wie auch das Gewaltdelikt vom 26. Februar 2023 in Wädenswil begangen hat.
Die beiden Strafuntersuchungen wurden in der Folge bei der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich vereinigt, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der beiden Taten zu klären. Mit Anklage vom 30. September 2024 an das Bezirksgericht Hinwil hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 28-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen.
Die Anträge betreffend Strafmass stellt die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung. Das zuständige Gericht wird dann die Angemessenheit der beantragten Sanktionen zu prüfen und zu entscheiden haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.
Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen.
Quelle: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
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