Darf ich aufs Eis? - Eisbulletin des Kanton Zürich

Für Freigaben und Sperrungen von gefrorenen Gewässern sind die Anlieger-Gemeinden zuständig.

Absperrungen, Warnhinweise und Verhaltensvorschriften der zuständigen Behörden sind strikte zu beachten. Anweisungen von Ordnungsorganen sind zu befolgen.


Gewässer Erlass Zuständigkeit
Zürichsee gesperrt Kantonspolizei Zürich, Seepolizei
Greifensee gesperrt Stadtpolizei Uster
Pfäffikersee gesperrt Gemeinde Pfäffikon
Türlersee gesperrt Gemeinden Hausen und Aeugst
Mettmenhaslisee gesperrt Gemeinde Niederhasli
Horgener Bergweiher gesperrt Gemeindepolizei Horgen
Katzensee gesperrt Wasserschutzpolizei Zürich
Hüttnersee gesperrt Gemeinde Hütten
Lützelsee gesperrt Gemeinde Hombrechtikon
Thalwiler Waldweiher gesperrt Gemeindepolizei Thalwil

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Artikelbild: Symbolbild © John Power – shutterstock.com

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