Hecken, Bäume und Sträucher zurückschneiden – freie Sicht schützt Fussgänger und Verkehr

(Gemeinde Urdorf ZH). Sicherheit durch Beseitigung von Sichtbehinderungen: Mit einem regelmässigen Pflanzenrückschnitt entlang von Strassen und Wegen leisten Grundeigentümer einen wichtigen Beitrag zu sicheren Verhältnissen.

Davon profitieren alle, die sich im Strassenraum bewegen – zu Fuss, mit dem Velo oder mit einem Motorfahrzeug.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fahrbahn: Lichte Höhe von mindestens 4.50 Metern
  • Fusswege und Trottoirs: Mindestens 2.65 Meter lichte Höhe
  • Seitlicher Rückschnitt: Bis auf die Grundstücksgrenze
  • Freizuhalten: Strassenlampen, Verkehrssignale, Strassennamenschilder und Hydranten
  • Verantwortung: Grundstückseigentümer müssen Pflanzen regelmässig zurückschneiden
  • Folgen bei Unterlassung: Ersatzvornahme durch die Gemeinde auf Kosten der Eigentümerschaft möglich

Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nicht in den Verkehrsraum ragen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.

Damit sollen Sichtbehinderungen beseitigt und sichere Verhältnisse für alle Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden.

Diese Abstände müssen eingehalten werden

Bitte beachten Sie die folgenden Vorschriften gemäss Verkehrserschliessungsverordnung:

  • Im Fahrbahngebiet hat der Lichtraum eine Höhe von mindestens 4.50 m zu betragen.
  • Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.65 m betragen.
  • Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
  • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Warum der Rückschnitt so wichtig ist

Dichte Hecken oder weit hinausragende Äste können Sichtbeziehungen an Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen stark einschränken. Regelmässiger Rückschnitt hilft deshalb, Gefahren frühzeitig zu vermeiden.

Sicht auf Signale freihalten

Verkehrssignale, Strassennamenschilder und Leuchten müssen jederzeit gut sichtbar bleiben. Überwachsene Schilder können wichtige Hinweise verdecken und zu Missverständnissen führen.

Fussgänger profitieren besonders

Freie Sicht verbessert die gegenseitige Wahrnehmung zwischen Fussgängern, Velofahrern und Fahrzeuglenkern – besonders an Einfahrten, Kreuzungen und Übergängen.

Auch Äste über der Fahrbahn zählen

Nicht nur seitlich wachsende Hecken können problematisch sein. Auch tief hängende Äste im Lichtraumprofil müssen entfernt werden, damit Fahrzeuge und der übrige Verkehr nicht behindert werden.

Gemeinde kann Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer veranlassen

Kommt es im öffentlichen Strassenraum zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, weil eine Grundeigentümerschaft den Pflanzenrückschnitt vernachlässigt, kann die Gemeinde eine Ersatzvornahme anordnen und den Rückschnitt auf Kosten der Grundeigentümerschaft vornehmen.

Ziel ist natürlich, diesen Schritt verhindern zu können.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haften jedoch für Schäden, die aufgrund eines unterlassenen oder mangelhaften Pflanzenrückschnitts entstehen.

Praktischer Garten-Check in fünf Minuten

  • Prüfen, ob Äste oder Hecken über Trottoir oder Strasse ragen.
  • An Einfahrten und Kreuzungen kontrollieren, ob die Sicht frei ist.
  • Verkehrsschilder und Strassenlampen aus beiden Fahrtrichtungen betrachten.
  • Auch tief hängende Äste über Gehwegen und Fahrbahnen beachten.
  • Nach starkem Wachstum oder Unwettern erneut kontrollieren.

Freie Sicht dient allen

Ein regelmässiger und korrekter Pflanzenrückschnitt trägt wesentlich dazu bei, Sichtbehinderungen zu vermeiden und den Strassenraum für alle sicherer zu machen.

Wir danken allen, die den Rückschnitt regelmässig sowie korrekt vornehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

 

Quelle: Gemeinde Urdorf
Bildquelle: Gemeinde Urdorf

Publireportagen