Kanton Zürich: Anwendungsanpassung beim Besitz von Cannabis bei Erwachsenen
Neue bundesgerichtliche Rechtsprechung: Die Polizeien im Kanton Zürich passen ihre Praxis beim Besitz geringfügiger Mengen von Cannabis bei Erwachsenen vorläufig an.
Eine Arbeitsgruppe, geleitet von der Kantonspolizei Zürich, befasst sich seit mehreren Jahren mit der Verzeigungspraxis beim Cannabiskonsum. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Staatsanwaltschaft, Oberjugendanwaltschaft, die Statthalterämter, Stadtrichterämter von Zürich und Winterthur, sowie die Stadtpolizei Zürich und Winterthur.
Die Kantonspolizei Zürich teilt mit:
Die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung ist zur Kenntnis genommen worden und das schriftliche Urteil wird derzeit ausgewertet. Die polizeiliche Verzeigungspraxis im Bereich Cannabisbesitz bei Erwachsenen wird im Kanton Zürich in Absprache mit den Übertretungsstrafbehörden bis auf weiteres eingestellt. Diese Praxis umfasst auch die Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens.
Die Polizeien setzen diese Praxisänderung per sofort um.
Quelle: Kapo Zürich
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