Versuchte Ausschaffung von zwei Syrerinnen – Verfahren eingestellt
Ein vom Regierungsrat des Kantons Schaffhausen ernannter ausserkantonaler Staatsanwalt hat das Strafverfahren gegen Polizeifunktionäre wegen Unterlassens der Nothilfe im Zusammenhang mit einem Suizidversuch einer Syrerin im Rahmen ihrer geplanten Ausschaffung eingestellt.
Im Rahmen einer angeordneten Ausschaffung von zwei Syrerinnen hat eine der beiden Schwestern am Morgen des 5. September 2016 in einer Wartezelle der Schaffhauser Polizei einen Suizidversuch verübt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat der Regierungsrat zur Abklärung der Vorfälle einen ausserkantonalen Staatsanwalt ernannt, um jeglichen Anschein der Befangenheit der ermittelnden Organe zu vermeiden.
Der ausserordentliche Staatsanwalt hat in der Folge gegen zwei Funktionäre der Schaffhauser Polizei Strafverfahren wegen Unterlassens der Nothilfe eröffnet, Einvernahmen durchgeführt, Gutachten in Auftrag gegeben und die Verfahren nach durchgeführter Untersuchung eingestellt, weil kein Straftatbestand erfüllt war.
Das Untersuchungsverfahren hat ergeben, dass die beiden Polizeifunktionäre die bewusstlose Syrerin nach den für einen medizinischen Laien üblichen Methoden auf ihren Gesundheitszustand untersuchten und Hilfe leisteten. Das Verfahren wurde schliesslich in zweifacher Hinsicht eingestellt: Zum einen ist für die Erfüllung des Straftatbestandes der Unterlassung der Nothilfe das Vorliegen einer unmittelbaren Lebensgefahr notwendig. Bei der bewusstlosen Syrerin fehlte es indessen an einer unmittelbaren Lebensgefahr, es hätte vorliegend zu ihrer Bewusstlosigkeit noch eine weitere Ursache wie zum Beispiel ein Erbrechen oder eine Verlegung der Atemwege durch die Zungenmuskulatur hinzukommen müssen. Zum anderen kann keine Verurteilung wegen Unterlassung der Nothilfe erfolgen, weil es bei einem Suizidversuch einer urteilsfähigen Person an einer Hilfspflicht fehlt.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei