Kanton SH: Sturmwarnung mit erheblicher Gefahr (Stufe 3) am Donnerstag 04.01.
Am Donnerstag, 04.01.2018, muss im Kanton Schaffhausen wiederum mit Windspitzen von bis zu 120 km/h gerechnet werden.
Dies entspricht der Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr).
Es wird empfohlen, die lokale Wetterentwicklung zu beachten, Informationen regelmässig einzuholen und das Verhalten den Verhältnissen anzupassen. Der Aufenthalt im Freien soll nur mit erhöhter Vorsicht erfolgen. Die Wälder sollen sowohl während als auch im Nachgang des Sturms gemieden werden, da abgebrochene Äste und umgefallene Bäume noch eine Gefahr darstellen können. Es wird zudem empfohlen, lose Gegenstände zu befestigen oder zu versorgen.
Die Schaffhauser Polizei verfolgt die Lage und steht in engem Kontakt mit den verschiedenen Partnerorganisationen.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: P. Ochsner