Winterthur ZH: Balkon-Anstrich für 3500 Franken - Duo nutzt Gutgläubigkeit aus
Am Dienstag, 22. Mai 2018, meldeten sich zwei Unbekannte an der Haustüre eines älteren Ehepaars und überredeten diese, deren Balkon zu einem völlig überrissenen Preise frisch zu streichen.
Damit nützten sie mutmassliche die Gutgläubigkeit der Rentner skrupellos aus. Die Stadtpolizei Winterthur nahm die beiden Männer aus Frankreich fest.
Am Dienstagnachmittag klingelten zwei Männer an der Haustüre eines älteren Ehepaars im Quartier Deutweg. Die beiden Unbekannten boten dem schwerhörigen Rentner an, das Geländer und den Boden ihres kleinen Balkons neu zu streichen. Für die Arbeiten, die sofort begonnen und am Folgetag beendet werden sollten, verlangten sie völlig überrissene 3500 Franken. Der übertölpelte Hausbesitzer ging darauf ein und leistete, auf psychischen Druck der Unbekannten hin, schliesslich sogar eine Anzahlung von 1000 Franken. Nach einer gewissen Arbeitszeit, aber ohne ersichtliches Ergebnis, gingen die zwei wieder. Nun fühlten sich die beiden Rentner im Alter von 86 und 88 Jahren von den unangemeldet erschienen Handwerkern über den Tisch gezogen und sie besprachen die Sache mit Ihrer Enkelin. Diese erkannte den möglichen Wucher und meldete den Fall richtigerweise umgehend der Stadtpolizei Winterthur.
Als die Handwerker wie vereinbart am Mittwoch, 23. Mai, erneut erschienen wurden sie bereits von Ermittler der Stadtpolizei Winterthur erwartet und vorläufig festgenommen. Die ersten Ermittlungen und die Befragungen der zwei Franzosen im Alter von 19 und 39 Jahren konnten den Verdacht, dass die beiden das fortgeschrittene Alter und die Gutgläubigkeit des Mannes ausnützen und so eine überrissenen Preis verlangten, nicht ausräumen.
Weitere Abklärungen ergaben ferner, dass die beiden weder über ein nötiges Handelsreisendenpatent verfügten und auch ein Meldung beim AWA (Amt für Wirtschaft und Arbeit) des Kantons Zürich fehlte. Ausserdem hatten sie weder das nötige Material noch das Fachwissen, um solche Arbeiten auszuführen. Aus diesem Grund wurden die beiden der Staatsanwaltschaft zugeführt.
Hinweis
Die Stadtpolizei Winterthur rät zu gesundem Misstrauen bei solchen Haustürgeschäften. Insbesondere rät sie davon ab, nicht bestellte Handwerkeraufträge spontan zu vergeben.
Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Bilderquelle: Stadtpolizei Winterthur