Cham ZG: Zahlreiche Zollwiderhandlungen festgestellt
In Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei eine verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Verkehrskontrolle durchgeführt.
Im Fokus standen die Zoll- und Meldeverhältnisse.
Die Verkehrskontrollen fanden am Mittwochabend (27. Juni 2018) in der Gemeinde Cham statt. Insgesamt wurden 42 Fahrzeuge und deren Insassen überprüft. Dabei stellten Mitarbeitende des Grenzwachtkorps 8 Zollwiderhandlungen fest. Die beanstandeten Fahrzeuge waren bei der Einreise nicht korrekt angemeldet worden. Im weiteren stellte die Zuger Polizei eine Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz aus und drei Fahrzeuglenkende mussten vor Ort eine nicht bezahlte Ordnungsbusse begleichen. Zwei Personen, die im Fahndungssystem ausgeschrieben waren, konnten ebenfalls angehalten werden. Zudem wurde ein Fahrzeuglenker gestoppt, der mit einem Fahrverbot für die ganze Schweiz belegt ist und mit einem nicht betriebssicheren Auto unterwegs war. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist
Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.
Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei