Luzerner Polizei: Verkleidete Fasnächtler mit Waffen (Video)
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Regelmässig stellen wir fest, dass kostümierte Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten.
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