In der Nacht auf Sonntag, 18. Januar 2026, hat die kantonale Wildhut in Elm einen Wolf erlegt. Es handelt sich um einen männlichen Jungwolf des Kärpfrudels, der im Jahr 2025 geboren wurde.
Ein Angriff eines grossen Hundeartigen führte in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar in der Gemeinde Ederswiler zum Tod zweier Schafe. Die Möglichkeit, dass ein einzelner Wolf dafür verantwortlich war, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Am 13. Dezember 2025 tappten im östlichen Sarneraatal vier Wölfe gemeinsam in eine Fotofalle. Damit ist erstmals ein Wolfsrudel im Kanton Obwalden nachgewiesen.
Ein Wolf, der am vergangenen Wochenende bei Hausen am Albis sieben Schafe riss, dürfte sich weiterhin im Gebiet des Knonaueramts aufhalten. Wie der Kanton Zürich am Dienstag mitteilte, wurden in der Region in den letzten Wochen mehrere Sichtungen eines mutmasslichen Wolfs gemeldet.
In Hausen am Albis (ZH) sind in den frühen Morgenstunden des Sonntags mehrere Schafe getötet worden. Nach Einschätzung der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich handelt es sich beim Angreifer höchstwahrscheinlich um einen Wolf. Diese Vermutung stützen die Behörden auf Spuren am Tatort sowie auf Aufnahmen einer Fotofalle, die in unmittelbarer Nähe des betroffenen Weidegebiets ein Tier zeigte, das dem mutmasslichen Wolf entspricht. Infolge des Vorfalls sollen nun geeignete Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden, wie die Verwaltung in ihrer App mitteilte.
Der Kanton Glarus hat am 15. September 2025 beim Bundesamt für Umwelt die Gesuche für die Teilregulation der beiden Wolfrudel Kärpf und Chöpfenberg gestellt. Dieses hat den Gesuchen zugestimmt. Der Kanton hat die Abschussverfügungen erlassen und publiziert.
Im Rahmen der geplanten Wolfsbewirtschaftung wurde am vergangenen Dienstag und Mittwoch jeweils ein Jungwolf aus dem Schilt-Rudel erlegt. Somit ist die Regulation des Schilt-Rudels für dieses Jahr beendet.
Im Säuliamt gibt es erneut Hinweise auf die Präsenz eines Wolfs. Nachdem letzte Woche in Kappel am Albis ein Wolf gesichtet worden sein soll, hat der kantonale Wolf-Warndienst am Freitag einen möglichen Wolfsriss im Raum Knonau gemeldet.
In der Val Poschiavo wurde am Montag, 1. September 2025 ein toter Wolf aufgefunden. Erste Abklärungen durch die Wildhut zeigen, dass er durch eine Schusswunde tödlich verletzt wurde. Die Untersuchungen durch die Kantonspolizei wurden eingeleitet.
Das Kärpfrudel hat in diesem Jahr wieder Junge. Das bestätigt eine aktuelle Beobachtung von drei Wolfswelpen im Grossraum Elm. Die Einreichung eines proaktiven Regulationsgesuchs beim Bund wird geprüft.
Der Staat Wallis hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von zwei Rudeln sowie für eine Basisregulierung von drei Rudeln, die es dem Kanton ermöglicht, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen, beantragt. Wie bei der letzten proaktiven Regulierung 2024-2025 können Jäger, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die Wildhüter bei dieser Aufgabe unterstützen. Der Kanton setzt damit die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat.
Im Juli stellten Wildhüter in den Neuenburger Bergen die Anwesenheit eines Wolfsrudels fest. Die Überwachung ergab, dass dieses Jahr sechs Wolfsjunge geboren wurden.
Jungwölfe im Weisstannental nachgewiesen Bereits am 23. Juli 2025 ist der erste Nachweis eines Wolfsrudels mit Jungen im Weisstannental gelungen. Mit einer Fotofalle konnten zwei Jungwölfe nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich vermutlich um das Schilt-Rudel, das sich im letzten Jahr im Schilstal fortgepflanzt hat.
Im Wägital nahe zum Chöpfenberg (Chöpfler) wurde das erste Wolfsrudel im Kanton Schwyz mittels Fotofallennachweis bestätigt. Die ersten Schwyzer Wolfswelpen wurden im Bereich einer Forststrasse aufgenommen.
Am Samstagmorgen wurde in der Region Sonnenberge-Lötschental ein Wolf erlegt. Anfang der Woche hatte der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, den Abschuss eines Wolfes in der betroffenen Region angeordnet.
In den letzten Wochen kam es in der Region Ausserschwyz vermehrt zu Wolfsichtungen in unmittelbarer Siedlungsnähe. Am 8. Mai 2025 näherte sich ein Wolf einem Landwirt, ohne Anzeichen von Scheu zu zeigen. Der Regierungsrat hat daraufhin eine sofortige Abschussverfügung für einen Wolf erlassen.
Die Finanzkommission lässt die Idee der Sterilisation von Problemwölfen fallen. Dies, nachdem Sie die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!“ geprüft hat.
Die Rückkehr des Wolfs in die Schweiz hat in den letzten Jahren zu intensiven Debatten geführt. Während Naturschützer die Rückkehr des Raubtiers als Erfolg für die Biodiversität feiern, sehen viele Landwirte und Bewohner ländlicher Gebiete den Wolf als Bedrohung für ihre Existenzgrundlage. Dieser Artikel beleuchtet die Argumente beider Seiten und die Herausforderungen, die mit der Anwesenheit des Wolfs in der Schweiz verbunden sind.
Am Dienstag, den 25.03.2025, musste die Wildhut einen kranken Wolf oberhalb von Bad Ragaz erlösen. Aufgrund einer Meldung einer Privatperson rückte die Wildhut am vergangenen Dienstagabend wegen eines Wolfes aus, der stark abgemagert war und kein Fluchtverhalten mehr zeigte.
Die Anzahl Wolfsrudel im Kanton blieb im Jahr 2024 mit 11,5 Rudeln konstant gegenüber dem Vorjahr. Mit einer Gesamtzahl von 213 Nutztierrissen registrierte das Amt für Jagd und Fischerei weniger Risse als 2023. Erstmals wurde in der Schweiz der Wolfsbestand proaktiv bereits ab 1. September 2024 bis 31. Januar 2025 reguliert.
Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt. Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch sind im Gebiet Bömmeli zwei Ziegen und ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Im Rahmen der proaktiven Rudelregulation konnten am vergangenen Wochenende zwei Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel erlegt werden. Somit ist die Regulation des Schilt-Rudels für dieses Jahr beendet.
Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schmidigen, im Grenzgebiet der Gemeinden Hospental und Realp, ereigneten sich am 9. Oktober 2024 Wolfrisse, denen neun Schafe zum Opfer gefallen sind. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche Schmidigen durch ein elektrifiziertes Weidenetz geschützt war, wurde die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.
Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.
Der Alpsommer verlief betreffend Schäden an Nutztieren im Vergleich zu den letzten Jahren glimpflich ab. Es wurden insgesamt vier Nutztiere von Wölfen gerissen. Die geringe Anzahl an Rissen ist neben konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen auch auf die letztjährigen Regulierungsmassnahmen und die Abwanderung des Schiltrudels zurückzuführen.
Nach der Zustimmung des Bundes verfügt der Kanton St.Gallen den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Gamserrugg-Rudel. Damit macht der Kanton von der Möglichkeit der eidgenössischen Jagdverordnung Gebrauch, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren. Zudem hat der Kanton auch für zwei weitere Rudel Anträge zur Regulation eingereicht.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Antrag des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation vollumfänglich bewilligt. Die Jägerschaft wird ab Mittwoch, 4. September 2024, bei der Regulation des Vorabrudels miteinbezogen.
Die Sicherheitsdirektion hat am 2. September 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem Alpperimeter der Wolfrisse.
Die Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 erlaubt, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren, damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben. Der Kanton St.Gallen hat beim Bund den ersten solchen Antrag eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
In der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag ist in Urnäsch ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Das im Raum Gamserrugg/Werdenberg ansässige Wolfspaar hat sich dieses Jahr zum ersten Mal fortgepflanzt. Zweimal konnten bis zu drei Welpen beobachtet werden. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei stuft die Beobachtungen als sehr glaubwürdig ein. Im Kanton St.Gallen lebt damit das erste Mal ein Wolfsrudel nördlich des Walensees.
Am 1. Dezember 2023 trat die teilrevidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft. Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 14. August 2024 das Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.
In den letzten Tagen sind zwei Ziegen auf der Schwägalp durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert. Am Mittwoch, 7. August 2024, und am Donnerstag, 8. August 2024, stellte die Wildhut von Appenzell Ausserrhoden je einen Wolfsriss auf der Schwägalp fest.
Das „Laboratoire de Biologie de la Conservation de l'Université de Lausanne“ hat die DNA-Individualanalyse der Wolfrisse und des erlegten Wolfs auf dem Gemeindegebiet von Realp ausgewertet. Die DNA des erlegten Wolfs und einer gerissenen Ziege der Alp Schweig stimmen überein: Es handelt sich um den erstmals in der Schweiz nachgewiesenen männlichen Wolf M 451.
In der Nacht auf den 15. Juli wurde in der Region Boltigen im Simmental ein Wolf erlegt. Der Kanton Bern hatte in dieser Region am 10. Juli den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfes verfügt.
Zwischen dem 1. und 5. Juli 2024 wurden in der Gemeinde Boltigen neun Schafe gerissen. Die Rissmuster weisen auf einen Wolf als Verursacher hin; die Ergebnisse der DNA-Proben stehen noch aus. Die gerissenen Tiere gehörten zu einer geschützten Herde von 2000 Tieren, die im Grenzgebiet Bern / Freiburg gesömmert wird.
In der Nacht von Montag auf heute Dienstag ist in Gais im Gebiet Moosweid ein Schaf durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Auf der Alp Schweig, eingangs Witenwasserental, in der Gemeinde Realp hat ein Wolf nach neustem Kenntnisstand insgesamt 16 Ziegen gerissen; zehn weitere Hausziegen werden aktuell noch vermisst. Aufgrund der Faktenlage erliess die Sicherheitsdirektion am 24. Juni 2024 eine Verfügung zum Abschuss des schadenstiftenden Einzelwolfs.
Gestern Donnerstag, 4. April 2024, wurden im Raum Dussnang drei Alpakas von einem Grossraubtier getötet. Die Analysen der Rissbilder und der vorgefundenen Spuren weisen auf einen Wolf als Verursacher hin.
Im Kanton Glarus sind keine Übergriffe von Grossraubtieren wie dem Wolf auf Menschen bekannt. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation.
Nach einer Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht ist der Kanton Graubünden verpflichtet die proaktive Regulation von Wolfsrudeln vorerst zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt. Die proaktive Wolfregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion „Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz“ abzulehnen. Diese fordert das vermehrte Besendern von Grossraubtieren und dass die Daten einem definierten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.
In Elm wurden am letzten Sonntag sieben Alpakas von Wölfen getötet und zwei weitere verletzt. Die Regulationsgesuche für das Kärpfrudel und das Schiltrudel sind immer noch beim Bund hängig. Der Kanton Glarus verlangt eine umgehende Zustimmung.
Der Kanton Glarus begrüsst die Revision der eidgenössischen Jagdverordnung. In seiner Stellungnahme fordert er aber, dass Wölfe auch in Jagdbanngebieten reguliert werden dürfen.