Kanton LU: Unsachgemässes Ablassen von Poolwasser führt zu Geldstrafen
Polizei.news Redaktion Luzern Polizeinews Prävention Schweiz Tierwelt
Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden weisen darauf hin, dass das Chlorwasser aus Sommerpools nicht einfach in die Umwelt abgelassen werden darf. Dieses Vorgehen gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt und ist illegal. Verursacher müssen mit einer Strafuntersuchung mit entsprechenden Strafen rechnen.
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