Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Beschwerde: Pädokrimineller soll verwahrt und nicht entlassen werden
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts von Ende Mai, welches die Verwahrung eines 64-jährigen mehrfach vorbestraften pädosexuellen Sexualstraftäters ablehnte. Im Jahr 2006 verurteilte das Kantonsgericht St.Gallen den heute 64-jährigen Schweizer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
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