Bundesrat will Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 einen Bericht zur Gewalt an Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Der Bericht beleuchtet die aktuelle Datenlage und die vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote. Er sieht verschiedene Massnahmen und Empfehlungen vor, wie Menschen mit Behinderungen künftig besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von 2017 verpflichtet sich die Schweiz, Massnahmen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Opfer häuslicher Gewalt umzusetzen. Im letzten Jahr hat der Bundesrat einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 verabschiedet. Auch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das die Schweiz 2014 ratifizierte, verlangt, dass Menschen mit Behinderungen wirkungsvoll vor Gewalt geschützt werden.
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