Die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern ist auf die höchste Gefahrenstufe 5 "sehr gross" gestiegen. Ab Donnerstag, 6. August 2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton – und damit auch in Emmen – ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Verboten sind neu sämtliche Feuer im Freien, auch an offiziellen Feuerstellen, in Feuerschalen sowie mit Holzkohle- und Einweggrills.
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend.
Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Der Nationalfeiertag ist im Kanton St.Gallen weitgehend ruhig und ohne grössere Zwischenfälle verlaufen.
Die Kantonspolizei St.Gallen zieht eine positive Bilanz. Das seit dem 17. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot sowie das teilweise Feuerwerksverbot wurden von der Bevölkerung grösstenteils eingehalten.
Die Feierlichkeiten rund um den Nationalfeiertag sind im Kanton Zug aus Sicht der Zuger Polizei ruhig verlaufen.
Die Bevölkerung hat sich grösstenteils an die aufgrund der grossen Waldbrandgefahr geltenden Einschränkungen gehalten.
Am Freitagabend (31.07.2026) ist es am Gonzen im Gebiet Ghutlet zu einem Waldbrand gekommen.
Die Löscharbeiten gestalteten sich aufgrund des unwegsamen Geländes aufwendig und schwierig. Der Brand konnte erst am Samstagmorgen vollständig gelöscht werden. Als Brandursache steht ein Blitzeinschlag im Vordergrund.
Der 1. August gehört zur Schweizer Tradition – wegen der grossen Waldbrandgefahr gelten dieses Jahr jedoch besondere Regeln.
Die Luzerner Polizei ruft die Bevölkerung auf, das Feuerverbot einzuhalten und auf Feuerwerk zu verzichten.
Auch am 1. August gilt aufgrund der massiven Trockenheit das absolute Verbot: Kein Feuer, kein Feuerwerk.
Die Regionalpolizei Zurzibiet ruft die Bevölkerung auf, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten.
Gestern Nachmittag standen die Feuerwehr und die Kantonspolizei in Cheyres wegen eines Brandausbruchs im Wald im Einsatz.
Das Feuer erfasste eine Fläche von rund 100 m² und konnte von der Feuerwehr rasch unter Kontrolle gebracht werden. In der Nähe des Brandherds fanden die Einsatzkräfte Abfälle sowie einen Kanister mit Benzinresten. Die Polizei ermittelt.
Die nächste Hitzewelle ist da.
Und das vor dem Nationalfeiertag. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist gerade im Hinblick auf die ultraheissen und sehr trockenen Tage strikt einzuhalten. Die Brandgefahr ist enorm hoch.
Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr.
Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.
Einsatz Nr. 31: Am Montag, 27.07.2026, um 18:41 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Grossbrand nach Koblenz AG alarmiert.
Während rund 5 Stunden standen 3 Feuerwehren mit 118 Feuerwehrangehörigen und 19 Fahrzeugen im Einsatz, um einen Wald- und Flurbrand unter Kontrolle zu bringen.
Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen.
Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.
Seit dem Inkrafttreten des absoluten Feuerverbotes am 17. Juli 2026 hat die Kantonspolizei St.Gallen diverse Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt und geahndet.
Mehrere Male kam es zu Flur- oder Mottbränden, die jedoch glimpflich ausgingen. Im ganzen Kanton St.Gallen besteht weiterhin ein absolutes Feuerverbot.
Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross.
Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt.
Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.
Die Stadtpolizei St.Gallen hat im Zeitraum zwischen Freitag, 24.07.2026, und Sonntag, 26.07.2026, sechs Personen verzeigt, die trotz des geltenden Feuer- und Feuerwerksverbots ein Feuer entfacht hatten.
Zwei weitere Personen wurden verwarnt.
Die Gefahr von grossflächigen Flur- und Waldbränden ist im ganzen Kantonsgebiet sehr hoch.
Seit Freitag, 17.07.2026, um 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Oberstes Ziel ist es, Menschen und Natur zu schützen. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen überwachen die Lage.
Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr").
Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.
Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase.
Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet Basel-Stadt.
Dies gilt auch für mitgebrachte Grills im Wald und in Waldrandnähe (Abstand 200 m), sowie in öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben.
Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet weiter angestiegen.
Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit werden die Feuerverbote im Kanton Bern ausgeweitet.
In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau darf im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entfacht werden. In diesen Gebieten gilt die Waldbrandgefahr "gross" (Stufe 4).
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.
Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.
Am Sonntagabend, 5. Juli 2026, ist kurz nach 20 Uhr, im Gebiet Sprädenegg in Willerzell ein Flächenbrand ausgebrochen.
Die aufgebotene Stützpunktfeuerwehr Einsiedeln konnte den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen. Dank des schnellen Eingreifens gelang es, eine Ausbreitung des Feuers auf den angrenzenden Wald zu verhindern.
Seit Freitagabend (03.07.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen in Rapperswil-Jona mehrere Verstösse gegen das aktuell geltende Feuerverbot festgestellt.
Es wurden wiederholt unzulässige Feuer im Freien entfacht.
Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit.
Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4).
Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.
Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen.
Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt. Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot.
Am Sonntagabend, 28. Juni 2026, ging kurz nach 23 Uhr bei der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei Schwyz die Meldung über einen Flurbrand an einem Waldrand in Tuggen ein.
Die aufgebotenen Feuerwehren Tuggen und Schübelbach konnten den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen.
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5).
Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen.
Im Bireggwald in Horw ist es am Freitagnachmittag zu einem Brand gekommen.
Durch die Feuerwehr konnte verhindert werden, dass es zu einem grossflächigen Waldbrand kommt. Ausgelöst wurde der Brand nach ersten Erkenntnissen durch eine nicht vollständig erloschene Feuerstelle. Die Luzerner Polizei sucht Zeugen.
Am Freitagabend (26.06.2026) ist es ausserhalb des OpenAir St.Gallen zu einem Brand in einem Waldstück gekommen.
Die Berufsfeuerwehr St.Gallen konnte den Brand rasch löschen. Verletzt wurde niemand.
Im gesamten Kanton Bern gilt aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit derzeit eine erhebliche Waldbrandgefahr.
Ein Feuerverbot besteht aktuell nicht. Die Behörden rufen jedoch zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer auf.
Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 4 „grosse Waldbrandgefahr“.
Per Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, gilt ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen.
Am Dienstagnachmittag ist in Unterseen ein Waldbrand ausgebrochen.
Das Feuer in unwegsamem Gelände wurde unter anderem mit einem Löschhelikopter bekämpft. Verletzt wurde niemand. Ein technischer Defekt eines Arbeitsgeräts steht als Ursache im Vordergrund.
Die Waldbrandgefahr wird im gesamten Kanton auf Stufe drei von fünf eingestuft und gilt damit als „erheblich“.
Grund dafür sind die hohen Temperaturen, die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Tage sowie sonniges Wetter und mässiger Wind, die den Waldboden austrocknen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage beurteilen die zuständigen Behörden die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden als erheblich (Stufe 3 von 5).
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe zu unterlassen.
Am 28. Mai 2026, kurz vor 14 Uhr, ist im Wald oberhalb der Lürlibadstrasse ein Brand ausgebrochen. Aufgrund der hohen Temperaturen und des Windes breitete sich das Feuer rasch bergauf aus.
Dank der sofortigen und entschlossenen Intervention der Einsatzkräfte von der Lürlibadstrasse sowie vom Lürlibadweg (oben im Wald) aus konnte die Brandausbreitung gestoppt werden. Unterstützt wurde der Einsatz durch zwei Helikopter der Swiss Helicopter.