Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen in der Schweiz
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 die Anpassungen der Signalisationsverordnung sowie der Verordnung des UVEK über Tempo-30-Zonen in die Vernehmlassung gegeben. Mit den Anpassungen sollen die Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen vereinfacht und ein neues Symbol für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) eingeführt werden. Um die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen innerorts zu erleichtern, schlägt der Bundesrat eine Anpassung der Signalisationsverordnung sowie der Verordnung des Eidgenössischen Departments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu den Tempo-30-Zonen vor.
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