Verbot der Schifffahrt auf bestimmten Freiburger Seen und dem Broye-Kanal
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Auf Antrag des Führungsstabs "UMBRELLA 21" und in Abstimmung mit den Behörden der Kantone Waadt und Neuenburg beschloss der Freiburger Staatsrat per Beschluss, die Schifffahrt auf bestimmten Seen im Kanton Freiburg und auf dem Broye-Kanal zu verbieten. Der gewerbliche Verkehr, mit Ausnahme des touristischen Verkehrs, ist jedoch weiterhin erlaubt. Diese Massnahme tritt ab heute bis Donnerstag, 22. Juli 2021, in Kraft.
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