Weitere Verbesserungen beim Opferschutz
Polizei.news Redaktion Polizeinews Schweiz Zürich
Der Kanton soll im Bereich der Opferhilfe auch mit privaten Institutionen zusammenarbeiten können und die leistungsorientierte Finanzierung der Opferberatungsstellen soll auf Gesetzesstufe geregelt werden. Das sind zwei der Verbesserungen, die das teilrevidierte kantonale Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes bringt. Der Regierungsrat hat die Revision beschlossen und unterbreitet sie dem Kantonsrat.
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