Anpassungen bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeusen und Chauffeure
Polizei.news Redaktion Schweiz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17.11.2021 die Chauffeurverordnung angepasst. Damit schafft er mit Blick auf die Integration des neuen EU-Rechts in das Landverkehrsabkommen gleichwertige Regelungen mit der EU zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Berufschauffeusen und -chauffeuren. Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
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