Kanton UR: Restaurants nunmehr als "Betriebskantinen" erlaubt
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Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion hat im Rahmen einer Allgemeinverfügung (https://www.ur.ch/amtsblatt/23488) den Rahmen geschaffen damit alle Restaurants auf dem Gebiet des Kantons Uri ihre Dienstleistungen Berufstätigen im Ausseneinsatz als «Betriebskantine» anbieten können. Dabei sind die allgemeinen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen.
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