Beweissichere Atemalkoholprobe vereinfacht Kontrollverfahren
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Der TCS erwartet, dass mit der Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe per 1. Oktober 2016 die Kontrollverfahren für die Polizei und natürlich auch die Verkehrsteilnehmer vereinfacht und vergünstigt werden. Für den TCS ist dabei entscheidend, dass die Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall weiterhin auf eine Blutentnahme bestehen können. Weiterhin die sicherste Variante bleibt jedoch, im Strassenverkehr gänzlich auf Alkohol zu verzichten.
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