Umtauschbetrug – wie dem Online-Handel jährlich Millionenumsätze entgehen!
Die Möglichkeit des Umtausches einer Ware sollte eigentlich dem Schutz der Verbraucher dienen. Ist etwa ein Kleid hinsichtlich der Grösse nicht passend oder entspricht es in Farbe oder Form nicht den Vorstellungen des Kunden, soll es ohne Probleme zurückgeschickt werden können. Allerdings wird nur unbenutzte Ware zurückgenommen, da ein Wiederverkauf sonst nicht möglich wäre. Diese an sich kundenfreundliche Regelung, die aus dem Umstand resultiert, dass man im Versandhandel das Produkt vor dem Kauf lediglich durch Fotos in Augenschein nehmen, aber nicht durch Anfassen prüfen kann, wird leider von manchen missbraucht. Denn nicht alles, was zurückgeschickt wird, ist auch tatsächlich unbenutzt. Viele Retouren weisen deutliche Gebrauchsspuren auf und sind somit nicht mehr verkäuflich. Juristisch gesehen erfüllt dies den Tatbestand des Betruges, im Sprachgebrauch des Handels hat sich dafür das Wort "Umtauschbetrug" oder englisch: "Wardrobing" (abgeleitet vom englischen Wort für Kleiderschrank) etabliert.
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