03. Juli 2018

Gränichen AG: Urteil des Gerichts - Genugtuung für Unrecht ausgestandene Haft

Das Bundesgericht hat den Beschuldigten im Strafverfahren um den Mordfall Gränichen am 29. März 2018 vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nun fällte das Obergericht am 13. Juni 2018 ein weiteres Urteil. Es befand darin über die Strafe für die verbleibenden Schuldsprüche, die Partei- und Gerichtskosten sowie die Entschädigungsansprüche für die zu Unrecht ausgestandene Haft. Unter diesem Titel sprach es dem Beschuldigten eine Genugtuung von 274'070 Franken zu.

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