Zentralschweizer Polizeikorps: E-Trottinette sind keine geeigneten Geschenke für Kinder
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Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür. Der Handel bietet zahlreiche Trendfahrzeuge wie E-Trottinette an, welche durch Kinder grundsätzlich nicht benutzt werden dürfen. Viele dieser Fahrzeuge entsprechen zudem nicht den Vorschriften und deren Verwendung ist auch für Erwachsene auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten. Das heisst, sie dürfen nur auf abgesperrten Arealen verwendet werden. Neben strafrechtlichen Folgen können im Schadenfall Versicherungen nicht kalkulierbare Regressforderungen stellen.
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