Schweizer Regierung macht Schluss mit anonymem Online-Handel von Hunden
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Die Schweizer Regierung unternimmt einen wichtigen Schritt gegen den anonymen Hundehandel im Internet. Ab 1. März 2018 müssen Online-Händler ihren vollständigen Namen und ihre Adresse sowie das Herkunfts- und Zuchtland des zu verkaufenden Hundes angeben. Auch Online-Plattformen werden nun endlich in die Pflicht genommen. Sie müssen zukünftig für die Vollständigkeit der Angaben sorgen. Aktuell können Tierhändler in der Schweiz – dank fantasievollen Usernamen – ihre Hunde noch anonym auf Online-Plattformen zum Verkauf anbieten. Aufgrund einer Revision der Tierschutzverordnung ist damit aber bald Schluss.
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