45 Auffälligkeiten bei Mindestlohnprüfungen im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach
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Lörrach.Freiburg.Offenburg. Rund einhundert Unternehmen hatten Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Lörrach am 21. Januar im gesamten Zuständigkeitsbereich - den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, dem Stadtkreis Freiburg und dem Ortenaukreis - hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns unter die Lupe genommen. Dazu wurden 240 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die fast ausschließlich in Einzelhandelsgeschäften, wie z.B. Backshops, Metzgereien, Kiosken, aber auch in Fitnessstudios und Spielhallen angestellt sind, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
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