Liechtenstein: Bericht und Antrag betreffend das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen verabschiedet
Polizei.news Redaktion Blaulicht-Branchennews Liechtenstein Polizeinews
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. April den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (ERHÜ) verabschiedet. Das Zweite Zusatzprotokoll ist eine Weiterentwicklung des ERHÜ, das bereits 1959 geschaffen wurde. Dieses Übereinkommen, dem Liechtenstein 1969 beigetreten ist, kann als Vorreiterkonvention im Bereich der internationalen Rechtshilfe angesehen werden. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtliche Instrument, das Rechtshilferegeln kodifiziert, die sich im Laufe der Zeit in der internationalen Praxis herausgebildet hatten.
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