Kanton Luzern: Anpassung der Beitragspflicht für Löscheinrichtungen
Polizei.news Redaktion Blaulicht-Branchennews Luzern Polizeinews Schweiz
Derzeit müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer an der Erstellung von Löscheinrichtungen beteiligen, wenn ihr Gebäude maximal 100 Meter von einer Bezugsstelle entfernt liegt. Neu sollen es 400 Meter sein. Das sieht eine Gesetzesrevision vor, die in Vernehmlassung geht.
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