Keine Pouletmasthallen in Landschaftsschutzzonen
Der beabsichtigte Pouletmaststall in der Landschaftsschutzzone auf dem Schüpberg in der Gemeinde Schüpfen (BE) darf nicht errichtet werden. Die gravierenden Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt, die durch das wahllose In-die-Landschaft-Stellen von Pouletmasthallen, hervorgerufen durch die immense Nachfrage nach Pouletfleisch, entstehen, müssen verhindert werden. Die Schweizer essen immer mehr Pouletfleisch, und die einheimische Produktion hinkt der Nachfrage hinterher. Weil sich mit Pouletmast Geld verdienen lässt und die Lage auf dem Milchmarkt angespannt ist, wollen viele Bauern auf den attraktiven Betriebszweig umsteigen. Pouletmasthallen spriessen deshalb in der Schweiz zurzeit wie Pilze aus dem Boden.
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