Kanton Aargau: Kris V.: Entscheid des Familiengerichts Baden
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Mit Entscheid vom 28. Juni 2018 hat das Bezirksgericht Baden, Abteilung Familiengericht, die fürsorgerische Unterbringung von Kris V. aufgehoben und ihn aus der Justizvollzugsanstalt Lenzburg entlassen. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine enge Nachbetreuung an. Der Entscheid wurde von den Parteien nicht angefochten und ist somit in Rechtskraft erwachsen.
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