Mann auf der Straße getötet – 36-jähriger Tunesier schuldunfähig
Polizei.news Redaktion Deutschland Polizeinews Tötungsdelikt Verbrechen
Tuttlingen. In dem Verfahren wegen des Verdachts des Mordes am 15.09.2020 in Tuttlingen hat die von der Staatsanwaltschaft Rottweil in Auftrag gegebene Begutachtung ergeben, dass bei dem Beschuldigten nach dem vorläufigen Ergebnis des Sachverständigen aufgrund einer krankhaften seelischen Störung von einer Schuldunfähigkeit im Sinn des § 20 StGB auszugehen ist. Infolge dieses Ergebnisses wurde der bestehende Haftbefehl von dem Amtsgericht Rottweil aufgehoben.
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