Kanton Luzern: Polizei soll Etablissements des Sexgewerbes kontrollieren können
Polizei.news Redaktion Luzern Polizeinews Schweiz
Die Polizei soll zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Menschenhandel gezielte Kontrollen in Etablissements des Sexgewerbes machen dürfen. Der Regierungsrat schickt eine Anpassung des Gewerbepolizeigesetzes in die Vernehmlassung, die eine Bewilligungspflicht und damit verbunden Auflagen für Sexbetriebe vorsieht. Gemäss Schätzungen der Luzerner Polizei sind im Kanton Luzern aktuell rund 200 Sexarbeitende ohne Aufenthaltsberechtigung oder Arbeitsbewilligung im Sexgewerbe tätig. Diese Situation begünstigt Abhängigkeit und Ausbeutung.
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