Bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten erhebliche kantonale Unterschiede
Polizei.news Redaktion News Tierwelt
Gemäss der aktuellen Jahresanalyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat die Zahl der Tierschutzstrafverfahren mit 2397 Fällen im Jahr 2016 erneut einen Höchstwert erreicht – was auf eine erhebliche Verbesserung des Strafvollzugs schliessen lässt. Nichtsdestotrotz sind noch immer grosse kantonale Unterschiede festzustellen. Speziell untersucht wurden im diesjährigen Gutachten die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hühnerhaltung sowie die diesbezügliche Strafpraxis. Dabei zeigt sich, dass das Wohl und die Würde von Hühnern auf rechtlicher Ebene kaum Beachtung finden. Die TIR fordert mehr Konsequenz bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten, insbesondere in Bezug auf an Hühnern begangene Verstösse, sowie griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen.
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