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Proteste gegen Staatstrojaner in der Schweiz

30.05.2014 |  Von  |  Beitrag

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Wie sicher können sich Schweizer Bürger sein, dass der Staat in einigen Jahren nicht eine Überwachung sämtlicher Datenströme im Verdachtsfall auf eine illegale Tätigkeit vornimmt? Der sogenannte Staatstrojaner, der bereits heute von anderen Nationen wie Deutschland eingesetzt wird, ist gerade in den Augen vieler Jungpolitiker nicht mit einem Rechtsstaat wie der Schweiz vereinbar. Mit Demonstrationen wehren sich fast alle Jungorganisationen der etablierten Parteien gegen dieses Prinzip der Totalüberwachung, das einer Generalverdächtigung der Schweizer Bürger gleichkommt. Inwieweit die Demos auch die etablierten Politiker zu einem Umdenken bewegen werden, kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden.

Zu den Demonstrationen, die beispielsweise am 30. Mai 2014 auf dem Berner Bundesplatz stattfinden sollen, hat nicht nur die Piratenpartei als treibende Kraft gegen Internetüberwachung aufgerufen. Auch die jungen Vertretungen aller Grossparteien mit Ausnahme der CVP stehen für den Gedanken, eine Totalüberwachung zu verhindern und jeden Schweizer Bürger zu einem potenziell Verdächtigen zu machen. Auch einzelne Mitglieder des Nationalrats haben die Auswirkungen einer Überwachung im Selbstversuch analysiert und dürften die Sichtweise der jungen Demonstranten unterstützen. Das Problem selbst wird nach Einschätzung vieler junger Politiker von der Schweizer Bevölkerung nicht im vollen Ausmass wahrgenommen; vielen sei nicht bekannt, wie viel bereits heute an Informationen von Unternehmen oder Hackern aufgefangen werden könne.

Gläserne Datenströme im Internet immer häufiger

Ob das tägliche Abrufen von E-Mails oder ein häufiger Besuch bestimmter Websites – viele Internetnutzer wären überrascht zu erfahren, wie einfach das eigene Nutzungsverhalten zu analysieren und zu klassifizieren ist. Genau dies ist keine Vision, sondern wird aktiv von Unternehmen wie Google oder Facebook betrieben. Sämtliche Daten, die hierbei über den einzelnen Nutzer gesammelt werden und im Falle von Google auf expliziten Wunsch gelöscht werden können, dienen vor allem wirtschaftlichen Interessen. Gerade für Betreiber sozialer Netzwerke ist es anhand gesammelter Daten möglich, Werbung zu individualisieren und die Konsumlust passgenau zu wecken. Die Erhebung derartiger Daten durch den Staat hätte allerdings eine neue und in den Augen vieler auch bedrohlichere Dimension.

Staatstrojaner – ein Eingriff des Staates in die Privatsphäre

Während viele Internetnutzer personalisierte Werbung akzeptieren können und strikt der Linie folgen, nicht auf entsprechende Anzeigen einzugehen, wäre eine Datenübermittlung an den Staat deutlich kritischer. Grundsätzlich liesse sich von Behörden und Autoritäten nachvollziehen, welche Internetseiten bevorzugt von einem Nutzer aufgerufen oder mit welchen Kontakten E-Mails ausgetauscht werden. Es handelt sich letztlich um ein massives Eindringen des Staates in die Privatsphäre, die als grösstes Problem von den Jungpolitikern und Demonstranten gesehen wird. Zwar berufen sich alle Staaten auf eine reine Datenerfassung im Verdachtsfall einer Straftat, ausschliessen kann jedoch kein Bürger ein Mitzeichnen der eigenen Netzaktivitäten auch in anderen Situationen.[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]

Mit den Demonstrationen gehen die Jungpolitiker gegen das Bundesgesetz über die Überwachung im Post- und Fernmeldewesen, kurz Büpf, vor. (Bild: Zygotehaasnobrain / Shutterstock.com)

Mit den Demonstrationen gehen die Jungpolitiker gegen das Bundesgesetz über die Überwachung im Post- und Fernmeldewesen, kurz Büpf, vor. (Bild: Zygotehaasnobrain / Shutterstock.com)

[/vc_column_text][vc_separator color=“grey“][vc_column_text]Was genau der Staatstrojaner auf dem eigenen Computer auslöst

Mit den Demonstrationen gehen die Jungpolitiker gegen das Bundesgesetz über die Überwachung im Post- und Fernmeldewesen, kurz Büpf, vor. Durch das Gesetz wäre der Staat berechtigt, einen Trojaner im Rahmen einer Strafverfolgung auf den Rechner eines Verdächtigen aufzuspielen. Wie beim Trojaner, den ein Hacker als Schadsoftware aufspielt, würde der Computernutzer nichts von diesem Zusatzprogramm mitbekommen, das im Hintergrund läuft und beispielsweise den Datenverkehr im Internet oder bei E-Mail-Konversationen mitzeichnet. Der Staat erhielte hierdurch die Möglichkeit, Beweismittel sicherzustellen oder kriminelle Machenschaften aufzudecken. Betroffen wären Computer im privaten Umfeld ebenso wie in einem gewerblichen Büro.

Inkrafttreten des Gesetzes gilt als wahrscheinlich

Vom Ständerat wurde das Büpf bereits abgesegnet, ein Passieren des Bundesrates gilt in den Augen vieler Experten als wahrscheinlich. Kritische Stimmen zur Umsetzung des Gesetzes lassen sich zwar aus allen Teilen der Schweiz wahrnehmen, die politische Mehrheit im Bundesrat dürfte im Sinne der nationalen Sicherheit jedoch ausreichen. Politiker der Regierungsparteien weisen die Vorwürfe eines massiven Eingriffs in die Privatsphäre von sich und argumentieren, dass die Datensammelwut von Facebook, Google & Co. ein deutlich grösseres Problem darstelle.

Alleine hinsichtlich der Anzahl betroffener Bürger und der Menge der erfassten Daten sind solche Aussagen richtig. Allerdings dürfte es für viele Bürger hierzulande einen grossen Unterschied machen, ob ein privates Wirtschaftsunternehmen oder der Staat einen Einblick in eigene Vorlieben, Interessen und Neigungen gewinnt und zu seinen Zwecken nutzt.

Vorsichtiger Umgang mit dem Internet anzuraten

Sollte es tatsächlich zu einer Umsetzung des Gesetzes kommen, wird sich schnell mancher Computer in der Schweiz mit dem Staatstrojaner infiziert haben. Zu erwarten ist, dass die Hackerszene zeitnah Tools entwickelt, mit denen jeder Computernutzer das Vorhandensein des Trojaners auf dem eigenen Computer überprüfen kann. Falls ein solcher tatsächlich ermittelt wird, kann der Besitzer des Computers hieraus nur einen Schluss ziehen: Er steht im Fokus der Sicherheitsbehörden und wird einer kriminellen Machenschaft bezichtigt. Spätestens ab diesem Punkt sollte genau überlegt werden, in welcher Weise das Internet genutzt wird und ob es Alternativen zu E-Mail, Chat und anderen Kommunikationsformen für zu unrecht Verdächtigte gibt.

 

Oberstes Bild: © Duc Dao – Shutterstock.com[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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