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Rapidshare präsentiert sich als seriöse Alternative zu Megaupload

26.01.2012 |  Von  |  Beitrag

Wer das Wort „Filehoster“ hört, denkt in diesen Tagen an „organisierte Kriminalität“, „FBI“ oder „Knast“. Nachdem US-Behörden den Filehoster Megaupload.com wegen mutmasslicher Netzpiraterie gesperrt haben und Kim Schmitz sowie weitere Betreiber festgenommen wurden, reagieren auch andere Hoster aufgeschreckt. Uploadet.to und Filesonic.com haben ihr Angebot bereits eingeschränkt. Viele Nutzer fragen sich jetzt verunsichert: Ist mein Lieblings-Filehoster ebenfalls schon im Visier der Justiz?

Die Diskussion betrifft auch Rapidshare – einen der weltweit grössten Filehoster, der in Cham (Kanton Zug) in der Schweiz seinen Sitz hat. Laut Firmenangaben nutzen täglich mehrere Millionen Besucher die Seite, pro Tag werden rund 400’000 Dateien hochgeladen.

Der Internetdienst profitiert von einem liberalen Urheberrecht, das die Schweiz gegenüber anderen Ländern wie USA oder Deutschland auszeichnet. So sind laut Beschluss des Bundesrats vom November 2011 private Kopien auch urheberrechtlich geschützter Werke weiterhin legal. Beim Schutz des Urheberrechts im Internet sieht der Bundesrat ausdrücklich keinen Handlungsbedarf. Allerdings: Das Verbreiten von Raubkopien ist auch in der Schweiz illegal.

Filehosting – „grundsätzlich legal“

Im Interview mit dem „Tages-Anzeiger“ erklärt die Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli (33), dass sie keinen Druck durch die Schweizer Behörden befürchtet. „Filehosting ist grundsätzlich ein völlig legaler Service“, betont sie. Rapidshare tue nicht anderes, als Usern für private und berufliche Daten einen sicheren Online-Speicherplatz zu bieten. Somit sei Rapidshare auch kein „Filesharer“, also keine Tauschbörse für (illegale) Dateien. Es solle lediglich die Möglichkeit geboten werden, dass jemand, der eine Dateien hochlädt, sie auch wieder herunterladen kann.

Tatsächlich hat das Oberlandesgericht Düsseldorf 2010 bestätigt, dass Rapidshare „weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen, die mit Hilfe des Dienstes durch Dritte begangen werden“, haftet. Im Januar 2011 allerdings urteilte ein Gericht in Hamburg, Rapidshare müsse prüfen, was auf seine Server geladen wird.

Und was tut der Filehoster, um Verstösse gegen das Urheberrecht zu überprüfen? Angesichts der Menge an Dateien können nicht jede einzelne Datei geprüft werden, so Zwingli. Jedoch stehe Rechteinhabern eine Meldefunktion im Fall von Urheberrechtsverletzungen zur Verfügung. Wenn die Content-Industrie Raubkopien meldet, würden die illegalen Dateien umgehend entfernt. Zudem sei ein Abuse-Team im Einsatz, das auch aktiv nach illegalen Download-Links sucht. Ausserdem müssten sich User registrieren, um grundlegende Funktionen nutzen zu können.

Was unterscheidet schliesslich Rapidshare vom gesperrten Hoster Megaupload? Es gebe kein Vergütungssystem für Nutzer, deren Dateien besonders häufig heruntergeladen werden, hält Zwingli fest. Ausserdem habe das Unternehmen stets Transparenz gegenüber den Behörden gezeigt, etwa durch Offenlegung des Firmensitzes. Ein interner Jurist bearbeite die Anfragen von Behörden, die sich schon öfter wegen illegaler Dateien gemeldet hätten.

Das vollständige Interview im Tages-Anzeiger

 

Titelbild: © cirquedesprit – Fotolia.com

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